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Revidierung des Datenschutzgesetzes

// Michael Ziska — Allgemein, Digital

Worum geht es?

Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz (rDSG) in Kraft. Es ersetzt technisch gesehen das vorherige Gesetz von 1992.

Seit den 1990er Jahren hat sich die Technologie stark verändert und weiterentwickelt. Smartphones, Social-Networking-Plattformen, Cloud-basierte Computersysteme und weiter Technologien sind allgegenwärtig und anspruchsvoller geworden. Daten werden verarbeitet, gesammelt und ausgewertet, wodurch eine Aktualisierung des Gesetzes zum besseren Schutz des Datenschutzes fällig war.

Das revidierte Datenschutzgesetz inkludiert die Grundsätze «Privacy by Design» und «Privacy by Default». Dies verpflichtet Unternehmen, die Grundsätze der personenbezogenen Datenverarbeitung transparent aufzuzeigen und sie bereits in der Planung und Gestaltung von digitalen Produkten zu berücksichtigen. Daten werden dadurch bereits vorgängig gesichert und geschützt.
Zudem muss eine Einwilligung der Betroffenen zur Datenverarbeitung eingeholt werden. Das heisst, dass sich die jeweilige Einwilligung nur auf diese zweckbestimmte Datenverarbeitung beziehen. Nicht unbedingt erforderliche Daten dürfen nicht gesammelt werden.

Was versteht man unter «Privacy by Design»?

Der Schutz und der Respekt der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzer muss in die Struktur der Produkte oder Dienstleistungen, welche personenbezogene Daten sammeln, eingebaut werden. Das heisst, dass sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Massnahmen zur Einhaltung dieses Grundsatzes eingesetzt werden.

Was versteht man unter «Privacy by Default»?

Dieser Grundsatz stellt sicher, dass geeignete technische und organisatorische Massnahmen verwendet werden, welche sicherstellen, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, welche für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich sind. Dies wird durch entsprechende Voreinstellungen erreicht.

Was versteht man unter «Datenverarbeitung»?

Gemäss dem DSG (Art. 5) wird «Verarbeitung» definiert als: «Jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten».

Das bedeutet:

Wie definiert das DSG «sensible Personendaten»? 

Das DSG definiert sensible Personendaten (Art. 5 lit. c) wie folgt:

Was gehört in die Allgemeine Datenschutzbestimmungen?

Das DSG legt mehrere Grundsätze für die Datenbearbeitung fest (Art. 4):

Was bedeutet dies nun für Ihre Website und Ihr Unternehmen?

Die folgenden Punkte müssen bis zum 1. September 2023 umgesetzt werden:

Hilfe bei der Umstellung

Der 1. September ist schon bald, daher ist jetzt der passende Moment, die Anpassungen in Angriff zu nehmen. id-k bietet Unterstützung und hilft Ihrer Unternehmung, die Website rDSG-Konform zu machen.

Melden Sie sich bei uns!
Sie erreichen uns über das untenstehende Formular, via E-Mail an info@id-k.com oder telefonisch unter 031 311 14 42.

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